Bittleihe
1Bittleihe — Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung, stellt eine Sonderform der Leihe dar. Der Verleiher kann dabei, im Unterschied zur normalen Leihe, die Sache jederzeit nach Willkür zurück fordern. Es handelt sich also um eine widerrufbare …
2Bittleihe — Bittleihvertrag …
3Bittleihvertrag — Bittleihe …
4Besitzschutzinterdikte — (lat. Interdicta possessoria) sind Interdikte des Römischen Rechts, die der Prätor bei Besitzstreitigkeiten auf Antrag einer Partei aussprechen konnte, um den Besitzschutz zu gewährleisten. Besitzschutzinterdikte sind entweder restitutorisch (auf …
5Besitzschutzinterdikt — Besitzschutzinterdikte (lat. Interdicta possessoria) sind Interdikte des Römischen Rechts, die der Prätor bei Besitzstreitigkeiten auf Antrag einer Partei aussprechen konnte, um den Besitzschutz zu gewährleisten. Besitzschutzinterdikte sind… …
6Prekariumsvertrag — Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung, stellt eine Sonderform der Leihe dar. Der Verleiher kann dabei, im Unterschied zur normalen Leihe, die Sache jederzeit nach Willkür zurück fordern. Es handelt sich also um eine widerrufbare …
7Besitzer — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …
8Besitzkehr — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …
9Besitzrecht — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …
10Besitztum — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …